<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><UEBERMITTLUNG xmlns="https://finanzonline.bmf.gv.at/bilanz"><INFO_DATEN><ART_IDENTIFIKATIONSBEGRIFF>FASTNR</ART_IDENTIFIKATIONSBEGRIFF><IDENTIFIKATIONSBEGRIFF>682607544</IDENTIFIKATIONSBEGRIFF><PAKET_NR>130449</PAKET_NR><DATUM_ERSTELLUNG type="datum">2025-08-19</DATUM_ERSTELLUNG><UHRZEIT_ERSTELLUNG type="uhrzeit">12:22:05</UHRZEIT_ERSTELLUNG><VERS>03.32</VERS><ANZAHL>1</ANZAHL></INFO_DATEN><BILANZ_GLIEDERUNG ART="HGB"><ALLG_JUSTIZ EINORDNUNG="K" EINSTUFUNG="K"><VERS>03.32</VERS><PRUEF>4f0be16f7b6e289a066282d1a59c6b51</PRUEF><SOFTWARE><SOFT>BMD</SOFT><SOFT_VERS>2025.28.01.81</SOFT_VERS></SOFTWARE><EB><CODE>000000a</CODE><BEZUG> </BEZUG><IBAN>00000</IBAN><ZUSTELL>n</ZUSTELL></EB><JABFORM><HGBFORM>UGB23</HGBFORM></JABFORM><EINREICHUNG>E</EINREICHUNG><ABSCHLUSSART>J</ABSCHLUSSART><GUV_AUSWEIS>G</GUV_AUSWEIS><FIRMA><FNR>449312d</FNR><F_NAME><Z>SteadySense GmbH</Z></F_NAME></FIRMA><GJ><BEGINN>2024-01-01</BEGINN><ENDE>2024-12-31</ENDE><FORM>GES</FORM></GJ><VOR_GJ><BEGINN>2023-01-01</BEGINN><ENDE>2023-12-31</ENDE><FORM>GES</FORM><WERT_TSD>j</WERT_TSD></VOR_GJ><WAEHRUNG>EUR</WAEHRUNG><UNTER><GEB_DAT>1975-02-23</GEB_DAT><TITEL>Dipl. Ing.</TITEL><V_NAME>Werner</V_NAME><Z_NAME>Koele</Z_NAME><DAT_UNT>2025-07-24</DAT_UNT></UNTER><UNTER><GEB_DAT>1962-05-18</GEB_DAT><TITEL>DI</TITEL><V_NAME>Peter</V_NAME><Z_NAME>Gasteiner</Z_NAME><DAT_UNT>2025-07-24</DAT_UNT></UNTER></ALLG_JUSTIZ><HGB_Form_2><HGB_224_2><POSTENZEILE><BETRAG>1439626.50</BETRAG><BETRAG_VJ>2111</BETRAG_VJ></POSTENZEILE><HGB_224_2_A><POSTENZEILE><BETRAG>97253.58</BETRAG><BETRAG_VJ>118</BETRAG_VJ><SPIEGELWERTE><SPALTE_1>256220.68</SPALTE_1><SPALTE_2>4989.04</SPALTE_2><SPALTE_3>0.00</SPALTE_3><SPALTE_4>0.00</SPALTE_4><SPALTE_5>1644.00</SPALTE_5><SPALTE_6>259565.72</SPALTE_6><SPALTE_7>138683.18</SPALTE_7><SPALTE_8>25271.96</SPALTE_8><SPALTE_9>0.00</SPALTE_9><SPALTE_10>0.00</SPALTE_10><SPALTE_11>0.00</SPALTE_11><SPALTE_12>1643.00</SPALTE_12><SPALTE_13>162312.14</SPALTE_13><SPALTE_14>117537.50</SPALTE_14><SPALTE_15>97253.58</SPALTE_15></SPIEGELWERTE></POSTENZEILE><HGB_224_2_A_I><POSTENZEILE><BETRAG>418.67</BETRAG><BETRAG_VJ>1</BETRAG_VJ><SPIEGELWERTE><SPALTE_1>3798.65</SPALTE_1><SPALTE_2>0.00</SPALTE_2><SPALTE_3>0.00</SPALTE_3><SPALTE_4>0.00</SPALTE_4><SPALTE_5>0.00</SPALTE_5><SPALTE_6>3798.65</SPALTE_6><SPALTE_7>2546.65</SPALTE_7><SPALTE_8>833.33</SPALTE_8><SPALTE_9>0.00</SPALTE_9><SPALTE_10>0.00</SPALTE_10><SPALTE_11>0.00</SPALTE_11><SPALTE_12>0.00</SPALTE_12><SPALTE_13>3379.98</SPALTE_13><SPALTE_14>1252.00</SPALTE_14><SPALTE_15>418.67</SPALTE_15></SPIEGELWERTE></POSTENZEILE></HGB_224_2_A_I><HGB_224_2_A_II><POSTENZEILE><BETRAG>96015.93</BETRAG><BETRAG_VJ>115</BETRAG_VJ><SPIEGELWERTE><SPALTE_1>251603.05</SPALTE_1><SPALTE_2>4989.04</SPALTE_2><SPALTE_3>0.00</SPALTE_3><SPALTE_4>0.00</SPALTE_4><SPALTE_5>1644.00</SPALTE_5><SPALTE_6>254948.09</SPALTE_6><SPALTE_7>136136.53</SPALTE_7><SPALTE_8>24438.63</SPALTE_8><SPALTE_9>0.00</SPALTE_9><SPALTE_10>0.00</SPALTE_10><SPALTE_11>0.00</SPALTE_11><SPALTE_12>1643.00</SPALTE_12><SPALTE_13>158932.16</SPALTE_13><SPALTE_14>115466.52</SPALTE_14><SPALTE_15>96015.93</SPALTE_15></SPIEGELWERTE></POSTENZEILE></HGB_224_2_A_II><HGB_224_2_A_III><POSTENZEILE><BETRAG>818.98</BETRAG><BETRAG_VJ>1</BETRAG_VJ><SPIEGELWERTE><SPALTE_1>818.98</SPALTE_1><SPALTE_2>0.00</SPALTE_2><SPALTE_3>0.00</SPALTE_3><SPALTE_4>0.00</SPALTE_4><SPALTE_5>0.00</SPALTE_5><SPALTE_6>818.98</SPALTE_6><SPALTE_7>0.00</SPALTE_7><SPALTE_8>0.00</SPALTE_8><SPALTE_9>0.00</SPALTE_9><SPALTE_10>0.00</SPALTE_10><SPALTE_11>0.00</SPALTE_11><SPALTE_12>0.00</SPALTE_12><SPALTE_13>0.00</SPALTE_13><SPALTE_14>818.98</SPALTE_14><SPALTE_15>818.98</SPALTE_15></SPIEGELWERTE></POSTENZEILE></HGB_224_2_A_III></HGB_224_2_A><HGB_224_2_B><POSTENZEILE><BETRAG>1336314.61</BETRAG><BETRAG_VJ>1991</BETRAG_VJ></POSTENZEILE><HGB_224_2_B_I><POSTENZEILE><BETRAG>299189.11</BETRAG><BETRAG_VJ>264</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></HGB_224_2_B_I><HGB_224_2_B_II><POSTENZEILE><BETRAG>732084.94</BETRAG><BETRAG_VJ>268</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></HGB_224_2_B_II><HGB_224_2_B_III><POSTENZEILE><BETRAG>0.00</BETRAG><BETRAG_VJ>0</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></HGB_224_2_B_III><HGB_224_2_B_IV><POSTENZEILE><BETRAG>305040.56</BETRAG><BETRAG_VJ>1459</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></HGB_224_2_B_IV></HGB_224_2_B><HGB_224_2_C><POSTENZEILE><BETRAG>6058.31</BETRAG><BETRAG_VJ>2</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></HGB_224_2_C><HGB_224_2_D><POSTENZEILE><BETRAG>0.00</BETRAG><BETRAG_VJ>0</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></HGB_224_2_D></HGB_224_2><HGB_224_3><POSTENZEILE><BETRAG>1439626.50</BETRAG><BETRAG_VJ>2111</BETRAG_VJ></POSTENZEILE><HGB_224_3_A><POSTENZEILE><BETRAG>-388836.94</BETRAG><BETRAG_VJ>164</BETRAG_VJ></POSTENZEILE><HGB_229_1_A_I><POSTENZEILE><BETRAG>152383.00</BETRAG><BETRAG_VJ>152</BETRAG_VJ></POSTENZEILE><HGB_224_3_A_I_a><POSTENZEILE><BETRAG>152383.00</BETRAG><BETRAG_VJ>152</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></HGB_224_3_A_I_a><HGB_229_1_A_I_a><POSTENZEILE><BETRAG>152383.00</BETRAG><BETRAG_VJ>152</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></HGB_229_1_A_I_a></HGB_229_1_A_I><HGB_224_3_A_II><POSTENZEILE><BETRAG>8062574.00</BETRAG><BETRAG_VJ>8063</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></HGB_224_3_A_II><XXX_224_3_D_X><POSTENZEILE><BETRAG>675000.00</BETRAG><BETRAG_VJ>105</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></XXX_224_3_D_X><HGB_224_3_A_III><POSTENZEILE><BETRAG>0.00</BETRAG><BETRAG_VJ>0</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></HGB_224_3_A_III><HGB_224_3_A_IV><POSTENZEILE><BETRAG>-9835148.94</BETRAG><BETRAG_VJ>-8156</BETRAG_VJ></POSTENZEILE><HGB_224_3_A_IV_x><POSTENZEILE><BETRAG>-8155743.40</BETRAG><BETRAG_VJ>-6567</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></HGB_224_3_A_IV_x></HGB_224_3_A_IV><FREI><POSTENZEILE><BETRAG>556355.00</BETRAG><BETRAG_VJ>0</BETRAG_VJ><TEXT>Gezeichnete Einlagen zur noch nicht eingetragenen Kapitalerhöhung vom 20.12.2024</TEXT></POSTENZEILE></FREI></HGB_224_3_A><XXX_224_3_B_X><POSTENZEILE><BETRAG>13915.49</BETRAG><BETRAG_VJ>18</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></XXX_224_3_B_X><HGB_224_3_C><POSTENZEILE><BETRAG>27908.07</BETRAG><BETRAG_VJ>27</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></HGB_224_3_C><HGB_224_3_D><POSTENZEILE><BETRAG>1786639.88</BETRAG><BETRAG_VJ>1902</BETRAG_VJ></POSTENZEILE><HGB_224_3_D_HGB_225b><POSTENZEILE><BETRAG>1342470.00</BETRAG><BETRAG_VJ>1685</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></HGB_224_3_D_HGB_225b></HGB_224_3_D><HGB_224_3_E><POSTENZEILE><BETRAG>0.00</BETRAG><BETRAG_VJ>0</BETRAG_VJ></POSTENZEILE></HGB_224_3_E></HGB_224_3></HGB_Form_2><HGB_Form_3><HGB_Form_3_5><TEXT>Die unterzeichnenden Geschäftsführer der SteadySense GmbH sind der festen Überzeugung, dass sich das Unternehmen trotz des derzeit negativen Eigenkapitals nicht im Zustand der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts befindet und die Fortführung des Geschäftsbetriebs aus den nachstehend angeführten Gründen gesichert ist. 
SteadySense befindet sich in der Markteintrittsphase und hat mit seinen Produkten vor allem im  Krankenhausbereich ein enorm positives Feedback bekommen. Die Entscheidungen für den permanenten Einsatz unserer Produkte in diesem Bereich dauern jedoch leider sehr lange. Aus der Planrechnung (Stand August, 2025) der Gesellschaft ist ersichtlich, dass der Turnaround sowie positives Eigenkapital innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre erreicht werden kann.  
Noch im August 2025 ist eine Kapitalerhöhung in der Höhe von mindestens 750.000 EUR von unseren Investoren zugesichert, die als Zwischenfinanzierung zu einer größeren Investmentrunde 
in der Größenordnung von 3 MEUR dient.  
Laut Planrechnung wird die Gesellschaft im Sommer 2026 bereits die ersten break-even Monate 
erwirtschaften können, und spätestens im Jahr 2027 in ein positives Eigenkapital haben.</TEXT></HGB_Form_3_5><HGB_Form_3_6><TEXT>1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1. Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (§ 222 Abs 2 Unternehmensgesetzbuch, UGB), aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der ordnungsmäßigen Bilanzierung eingehalten. Bei der Bewertung wird von der Unternehmensfortführung ausgegangen. 

Bei Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewendet. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr 2024 oder in einem der früheren Geschäftsjahre entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Auf den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurden die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt.</TEXT><HGB_Form_3_6_3><TEXT>1. Anlagevermögen

1.1. Immaterielles Anlagevermögen
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen.

Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer in Jahren

gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen  
1,00-3,00

1.2. Sachanlagen
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR 1.000,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend vorgenommen.

Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer in Jahren

Betriebs- und Geschäftsausstattung  
3,00-13,00 

1.3. Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet.


2. Umlaufvermögen

3. Vorräte

3.1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Anschaffungskosten wurden auf Basis des Fifo-Verfahrens ermittelt.


3.2. Unfertige und Fertige Erzeugnisse
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Ist der Tageswert niedriger, erfolgte die Bewertung zu diesem. 

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. 


3.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. 

4. Rückstellungen

4.1. Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.


5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.


6. Währungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen wurden mit dem Anschaffungskurs oder dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Anschaffungskurs oder dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.


1. Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

1.1. Allgemeine Angaben


1.2. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz

1.2.1. Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten ist aus dem beiliegenden Anlagespiegel ersichtlich.</TEXT></HGB_Form_3_6_3><HGB_Form_3_6_4><TEXT>Es wird vom Bewertungsgrundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen.</TEXT></HGB_Form_3_6_4></HGB_Form_3_6><HGB_Form_3_9><HGB_Form_3_9_1><BETRAG>307470.00</BETRAG></HGB_Form_3_9_1><HGB_Form_3_9_3><BETRAG>0.00</BETRAG></HGB_Form_3_9_3><HGB_Form_3_9_4><TEXT>   </TEXT></HGB_Form_3_9_4></HGB_Form_3_9><HGB_Form_3_16><ANZAHL>19</ANZAHL></HGB_Form_3_16></HGB_Form_3></BILANZ_GLIEDERUNG></UEBERMITTLUNG>